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Der Behördenfinder wird am 30.04.2024 abgeschaltet. Um behördliche Zuständigkeiten für Ihre Anliegen zu ermitteln, können Sie die Website https://servicesuche.bund.de verwenden.

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Was ist der BFD-Broker?

Der BFD-Schnittstellenbroker (kurz: BFD-Broker) ist ein Modul des Behördenfinder Deutschland (BFD). Er vermittelt als Schnittstellenbroker Anfragen in XZuFi2.2 direkt in die XZuFi2.2-Webservices der Zuständigkeitsfinder (ZuFi) der Länder. Der BFD-Broker fungiert so als zentrale M2M-Schnittstelle, um Informationen XZuFi-basiert aus den Länder abzurufen .
Voraussetzung hierfür ist, dass die Ländersysteme einen XZuFi-Webservice in Version 2.2.0 anbieten.
Der BFD-Broker ermöglicht den Konsumenten eine transparente Kommunikation mit den angeschlossenen XZuFi-Webservices der Bundesländer über einen Endpunkt und eine Autorisierung. Im BFD-Broker erfolgt keine Datenhaltung.

Schematische Darstellung BFD-Broker

Welche Akteure integriert der BFD-Broker?

Der BFD-Broker unterscheidet zwischen zwei Akteuren – Lieferanten und Konsumenten. Angeschlossene Systeme können hierbei auch in beiden Rollen agieren.

BFD-Broker-Lieferant

Lieferanten sind die Zuständigkeitsfinder der Bundesländer. Sie stellen XZuFi2.2-Webservices bereit, die im BFD-Broker eingebunden werden.

Die Lieferanten bieten mindestens folgende XZuFi2.2-Informationstypen, die per Nachrichten abgefragt werden können:

  • Online Dienste
  • Organisationseinheiten
  • Leistungen
  • Spezialisierungen

BFD-Broker-Konsument

Konsumenten sind angeschlossene Systeme, die über den BFD-Broker Abfragen in die Ländersysteme stellen. Hierzu zählen beispielsweise Online-Dienste, Portale/CMS, Bürgerserviceanwendungen oder Fachverfahren.


Konsumenten nutzen den Standard XZuFi2.2 (https://www.xrepository.de/details/urn:xoev-de:fim:standard:xzufi), der im Webservice des BFD-Brokers implementiert ist.

 

Welche Länder sind als Lieferant am BFD-Broker angeschlossen?

  • Sachsen-Anhalt (BUS Sachsen-Anhalt)
  • Hessen (Hessenfinder)
  • Niedersachsen (Bus Niedersachsen)
  • Mecklenburg-Vorpommern (ZuFi Mecklenburg-Vorpommern)
  • Rheinland-Pfalz (BUS Rheinland-Pfalz)
  • Schleswig-Holstein (ZuFiSH Schleswig-Holstein)
  • Brandenburg (BUS Brandenburg)
  • Thüringen (ZuFi Thüringen)
  • Saarland (in Vorbereitung)

Wie werden weitere Länder angeschlossen?

Länder können angeschlossen werden, sobald diese einen XZuFi2.2-Webservice mit den unter "BFD-Broker-Lieferant" aufgeführten Funktionen anbieten.

Wie kann ich mich als Konsument anschließen?

Ein neuer BFD-Konsument muss folgende Informationen bereitstellen:

  • Name
  • URL der Anwendung, die den BFD-Broker nutzen will
  • Name eines Ansprechpartners
  • E-Mail-Adresse des Ansprechpartners
  • Telefonnummer des Ansprechpartners
  • Verwendungszweck des BFD-Brokers für den Konsumenten
  • Sonstiges

Sie müssen dem Support mitgeteilt werden, der diese dann prüft und dem Konsumenten einen API-Key mitteilt, über den er den BFD-Broker nutzen kann (Details finden sich in der Technischen Schnittstellendokumentation des BFD-Brokers).

Support

BFD-Broker: Beantragung/Verwaltung eines API-Keys XZuFi - Themen
Softceed GmbH
Kronacher Straße 41
96052 Bamberg
Tel +49 951 96 49-400
Fax +49 951 96 49-401
E-Mail: info@softceed.de
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Herrenstraße 20
06108 Halle (Saale)
Tel. +49 345 773874-0
E-Mail: support@teleport.de

Technische Dokumentation

Hier können sie die Technische Schnittstellendokumentation herunterladen.